Daneben besteht für GÖD-Mitglieder eine KFZ-Regressversicherung.
Man kann ja nie wissen...
Vorsicht statt Nachsicht
Die GÖD bei KFZ-Regressforderung des Arbeitgebers eine Leistung in Höhe der üblichen Vollkasko-Selbstbeteiligung, höchstens aber 1.500,-- € / Schadenfall
Dies gilt für den Fall, dass unser Mitglied bei Dienstfahrten für Personen- Sach- und Vermögensschäden im rechtlich möglichen Rahmen in Anspruch genommen wird.