Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen
So geht's
Betriebsratswahlen
Alle vier Jahre wählen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Betriebsräte. Das Grundprinzip: Ist ein Betrieb groß genug, haben die Mitarbeiter das Recht auf eine gewählte Vertretung.
Wahlberechtigt sind alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb angehören. Also auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Angestellte oder Aushilfskräfte. Praktikanten, freie Mitarbeiter oder Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit dürfen dagegen nicht zur Wahl antreten oder den Betriebsrat mitwählen.
Rund um das aktive und passive Wahlrecht gibt es jedoch einiges zu beachten:

Wer wählt den Betriebsrat?
Wer darf sich wählen lassen?
Darf der Chef im Betriebsrat sitzen?
Wie funktioniert die Wahl?
Der Betrieb hat keine Mitarbeitervertretung – wie kann ich eine gründen?
Darf mir der Chef kündigen, weil Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollen?
