Mitgliedsbeitrag

Reden wir über Geld

GÖD - Mitgliedsbetrag

Als Mitglied einer Gewerkschaft zahlen Sie einen Beitrag, um von verschiedenen Leistungen und Vorteilen zu profitieren.

Zum einen unterstützt die Gewerkschaft ihre Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise bei der Durchsetzung von Tarifverträgen, Lohn- und Arbeitsbedingungen und vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Zum anderen bietet die Gewerkschaft ihren Mitgliedern auch individuelle Beratung und Schulungen an, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern.

Darüber hinaus engagieren sich Gewerkschaften für politische Maßnahmen, die den Arbeitnehmern zugutekommen, wie z.B. bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Mindestlöhne.

Ihr Beitrag als Mitglied trägt dazu bei, diese Aktivitäten zu unterstützen und die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

Die GÖD ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) und bezieht über ihren Dachverband zu allen gesellschaftspolitischen Fragen Stellung.

Reden wir über Geld

Ihre - Vorteile

Kostenfreie Beratung und Rechtsvertretung in arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten – dies bedeutet die rechtliche Vertretung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten

Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen (z. B. Betriebs- und Personalräte-Lehrgänge, Mitgliederseminare, Frauenseminare usw.)

Mitwirkung bei der Arbeits- und Sozialgesetzgebung

Unterstützung bei gewerkschaftlich anerkannten Streiks, Aussperrungen und Maßregelungen

Diensthaftpflichtversicherung inkl. Dienstschlüsselversicherung (bei namentlicher Anmeldung) im Mitgliedsbeitrag enthalten

Freizeitunfallversicherung mit Todesfallleistungen, Invaliditätsleistungen und Krankenhaustagegeld

Kfz-Regressversicherung für Schadensfälle bei Dienstfahrten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 50.000 €

Gewerkschaftszeitung und andere Informationen

Vergünstigungen durch Kooperationen mit LOHI-Bayern, Einkaufsplattformen usw.

Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose6,00 €
Teilzeitbeschäftigte10,00 €
Vollzeitbeschäftigte14,50 €
Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.400,00 €0,5 % des Einkommens

*Entsprechend der geltenden Satzung und Ordnung.
Wir weisen darauf hin, dass das tägliche Streikgeld sich nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages berechnet.