Personalrats-WAHLEN - aber wie?

Personalrats- WAHLEN - aber wie?

Hätten Sie es gewußt?

Personalratswahlen

Eine Personalratswahl ist ein demokratischer Prozess, bei dem die Beschäftigten einer Behörde oder eines öffentlichen Arbeitgebers ihre Vertreter für den Personalrat wählen. Der Personalrat ist das Gremium, das die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und für ihre Rechte und Belange eintritt.

Die genauen Abläufe der Wahl können von Bundesland zu Bundesland variieren, da das Personalvertretungsgesetz in jedem Bundesland etwas anders ist. Im Allgemeinen sieht der Ablauf einer Personalratswahl jedoch wie folgt aus:

Öffentlicher Dienst
  1. Ankündigung der Wahl: Der Wahltermin wird mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag bekannt gegeben. Dies geschieht in der Regel durch Aushänge und Bekanntmachungen am Schwarzen Brett, per E-Mail oder auf der Intranet-Seite des Arbeitgebers.

  2. Wahlvorschläge: Innerhalb einer bestimmten Frist können die Beschäftigten Wahlvorschläge einreichen. Dazu müssen sie einen Kandidaten benennen und eine Unterstützungsliste mit Unterschriften von mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten vorlegen. Die Kandidaten müssen selbst wahlberechtigt sein und dürfen nicht disziplinarrechtlich belangt worden sein.

  3. Bekanntgabe der Kandidaten: Die Wahlleitung prüft die eingereichten Vorschläge und gibt die zugelassenen Kandidaten bekannt.

  4. Wahlunterlagen: Die Wahlunterlagen werden mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag an die wahlberechtigten Beschäftigten verteilt. Diese enthalten einen Stimmzettel, eine Anleitung zur Stimmabgabe und einen Umschlag, in dem der Stimmzettel verschickt werden kann.

  5. Stimmabgabe: Die Stimmabgabe erfolgt entweder per Briefwahl oder an einem festgelegten Wahltag in der Dienststelle. Die Stimmzettel müssen anonym und geheim abgegeben werden.

  6. Auszählung der Stimmen: Nach Ende der Wahl werden die Stimmen ausgezählt. Dabei wird das Verhältniswahlverfahren angewendet, um die Sitze im Personalrat zu verteilen.

  7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Das Wahlergebnis wird bekannt gegeben und die gewählten Personalratsmitglieder werden informiert.

  8.  

Die genauen Details können je nach Bundesland abweichen, aber im Allgemeinen ist dieser Ablauf typisch für eine Personalratswahl.